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Was ist EFSA Health Claims?

Wissenschaftlich geprüfte und zugelassene gesundheitsbezogene Aussagen über Lebensmittel und deren Inhaltsstoffe durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA).

Was ist EFSA Health Claims?

Wer im Supermarkt ein Joghurt in die Hand nimmt, auf dem steht, dass Calcium zum Erhalt normaler Knochen beiträgt, liest einen sogenannten Health Claim. Solche Aussagen dürfen in der EU seit 2006 nicht mehr frei formuliert werden. Sie müssen von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit, kurz EFSA, geprüft und von der EU-Kommission zugelassen sein. Die rechtliche Grundlage dafür ist die Verordnung (EG) Nr. 1924/2006.

Der Hintergrund: Vor 2006 warb die Lebensmittelindustrie in Europa mit einer Vielzahl gesundheitsbezogener Aussagen, deren wissenschaftliche Basis oft dünn war. Mit der neuen Verordnung wurde festgelegt, dass jede gesundheitsbezogene Angabe auf einem allgemein anerkannten wissenschaftlichen Nachweis beruhen muss. Zuständig für die Bewertung ist das NDA-Panel der EFSA (Dietetic Products, Nutrition and Allergies). Vero und Gasbarrini beschrieben 2012 in International Journal of Food Sciences and Nutrition (DOI 10.3109/09637486.2011.633899), dass die EFSA zusätzliche Leitlinien für die wissenschaftliche Bewertung solcher Aussagen ausarbeiten ließ, weil der Umgang mit Health Claims in der Praxis eine Lernkurve war — sowohl für Antragsteller als auch für Prüfer.

Health Claims werden in drei Typen unterteilt. Artikel 13.1 umfasst allgemeine funktionelle Angaben, die auf allgemein anerkanntem Wissen beruhen — dazu gehört etwa die Aussage, dass Vitamin C zur normalen Funktion des Immunsystems beiträgt. Artikel 13.5 betrifft Aussagen, die auf neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen basieren. Artikel 14 deckt Angaben zur Reduzierung eines Krankheitsrisikos sowie Aussagen zur Entwicklung und Gesundheit von Kindern ab. Für jede einzelne Aussage gibt es zugelassene Wortlaute und Verwendungsbedingungen — zum Beispiel eine Mindestmenge eines Nährstoffs pro 100 Gramm oder pro Portion.

Die Konsequenz für einen Bio-Shop ist deutlich. Aussagen zu Vitaminen und Mineralstoffen sind meist zugelassen — Magnesium trägt zur normalen Muskelfunktion bei, Zink trägt zu einer normalen Funktion des Immunsystems bei, Eisen trägt zur normalen Bildung roter Blutkörperchen bei. Aussagen zu Pflanzenstoffen wie Curcumin, Piperin, Boswelliasäure oder Ashwagandha-Withanoliden dagegen sind bis heute nicht zugelassen. Die entsprechenden Anträge (sogenannte Botanicals) wurden von der EU-Kommission auf unbestimmte Zeit ausgesetzt, sogenannter „on hold"-Status. Das bedeutet in der Praxis: Ein Hersteller darf schreiben, dass die Kurkuma-Kapsel 400 mg Curcumin enthält, aber nicht, was Curcumin im Körper tut.

Von den mehr als 44.000 ursprünglich eingereichten Health-Claim-Vorschlägen wurde nur ein Bruchteil zugelassen. Rechnet man das durch: Bei rund 260 zugelassenen Angaben nach Artikel 13.1 entspricht das einer Zulassungsquote von unter einem Prozent der Ausgangsanträge. Die abgelehnten Aussagen sind seither in der EU verboten — auch dann, wenn eine ähnliche Formulierung in einem anderen Land der Welt zulässig wäre.

Was die Forschung nicht zeigt: Die Zulassung eines Health Claims ist kein Beweis dafür, dass ein Lebensmittel oder Nährstoff für einen einzelnen Menschen tatsächlich einen spürbaren Effekt hat. Die zugelassenen Formulierungen beschreiben physiologische Funktionen auf Bevölkerungsebene, keine individuellen Wirkungen. Umgekehrt bedeutet eine fehlende Zulassung nicht automatisch, dass eine Substanz wirkungslos ist — bei den Botanicals liegt der Grund für die Blockade eher im regulatorischen Prozess als in einer negativen Bewertung durch die EFSA.

Für den Verbraucher ergibt sich daraus eine praktische Lesehilfe. Wenn auf einer Verpackung steht „Vitamin B6 trägt zu einem normalen Energiestoffwechsel bei", ist das ein zugelassener Wortlaut, der von der EFSA geprüft wurde. Steht dort „stärkt die Nerven" oder „hilft gegen Müdigkeit", ist das entweder ein zugelassener Claim in leicht abgewandelter Form oder eine unzulässige Aussage. Reine Werbebegriffe wie „Superfood", „Wellness" oder „Vital" sind rechtlich sogenannte allgemeine Verweise auf allgemeine, nicht spezifische Vorteile — sie dürfen nur zusammen mit einem zugelassenen spezifischen Claim verwendet werden.

Das System hat Kritiker. Vero und Gasbarrini merkten 2012 an, dass die Bewertungsverfahren zwar dem Verbraucherschutz dienen sollen, gleichzeitig aber auch die Forschungsrichtungen mitprägen — Hersteller investieren dort, wo eine Zulassung realistisch scheint, und weniger dort, wo die Studienlage komplex ist. Für Pflanzenstoffe mit langer Verwendungstradition, aber unklarer Wirkstoffdefinition, ist das ein Nachteil.

Auch bekannt als

Gesundheitsaussagen, gesundheitsbezogene Angaben

EFSAGesetzgebungVerbraucherschutzWissenschaft